Die Geschichte
der Uetersener Schützengilde
von 1545 e.V.
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Wenn
eine Vereinigung von Menschen auf einige Wohl kaum.
1537
die Süderauer Dorfgilde, Die
Mitglieder dieser Gilden standen nicht nur als Helfer Zu
den wichtigsten Quellen zur Geschichte der Uetersener Vogelschützen
gehört die 1826 entstandene Klosterchronik. „ Es gab in Uetersen in alten Zeiten mehrere Feuergilden. Jede derselben hatte ein jährliches Lust – Vogelschiessen und jeder dieser Schützenkönige hatte für einen Sommer freie Gräsung für eine Kuh und Freiheit von einigen klösterlichen Abgaben für ein Jahr. |
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Als
aber bei der Einrichtung der königlichen Brandkasse alle anderen
Feuergilden aufhörten, blieb nur eine zu Uetersen. In
den Berichten eines dänischen Dragonerhauptmanns von 1760 ist folgendes
zu lesen:
Als
die Gildebrüder 1921 beschlossen das Gründungsjahr dem Namen
der Gilde anzufügen, kamen sie unter Bezugnahme auf die Statuten
der ersten sogenannten fortdauernden Schützengilde aus dem Jahre
1847, zu folgender Schlussfolgerung: Über
das damalige Vogelschießen berichtet der schon erwähnte Dragonerhauptmann
folgendes: Die Eingesessenen Uetersens hatten aber auch Pflichten gegenüber dem Kloster. In den „Versprechungen“ vom 1. September 1786 werden diese genannt. Sie mussten bei Feuersbrünsten und Überschwemmungen, die das Kloster betrafen, den Klosterinsassen mit allen Kräften und Gerät zur Seite stehen. Die alte Privilegien des Königs wurden bestätigt, wobei an die Stelle der freien Gräsung auch ein finanzieller Ausgleich, das Grasgeld, treten konnte. Wie streng die klösterliche Obrigkeit die Vogelschützen kontrollierte, zeigt uns ein Schreiben vom 3. Juli 1810 an die Gevollmächtigten der damaligen Schützengesellschaft. „Wenn seit einigen Jahren ausfällig bemerkt worden, dass Personen sich als Mitglieder der hiesigen Schützgesellschaft aufgezeichnet haben, welche weder zum Flecken Uetersen gehören, noch der Klösterlichen Gerichtsbarkeit unterworfen sind, solches aber nicht nur der Feudalion dieser Interessengemeinschaft ganz entgegen ist, wo wenn auch mancherlei Inconvernizien nach sich ziehet und daher fernerhin nicht gestattet werden kann. Als wird den p.L. Gevollmächtigten besagter Schützengesellschaft so, wie ihren jedesmaligen Nachfolgern in ihrem Amte, hierdurch aufgegeben dahin zu sorgen, dass zu dem jährlichen Vogelschießen niemand, der nicht durch Eigentum, oder sich der Gerechtigkeit des Fleckens Uetersen leibhaftig gemacht und in solcher Qualität mit den Seinigen dem Gerichtszwang der Klösterlichen Obrigkeit unterworfen ist, admittiert, noch in die Zahl der Interessenten aufgenommen werden; wie wir dem, damit gegenwärtigen Anordnung desto genauer Folge geleistet werde, die jedesmaligen Gevollmächtigten jährlich, Tags vor dem Vogelschießen, das Namensverzeichnis der subsoribirten Mitglieder bei der Klösterlichen Obrigkeit vorzuzeigen und deren Approbation derselben einzuholen haben. Gegeben
zu Uetersen, den 03. Juli 1810 Als Ehrenmitglieder der Schützengesellschaft wurden der Probst und die Priörin des Klosters zu dem, das Vogelschießen abschließenden Ball und dem im Herbst stattfindenden großen Fest des Schützkönigs, der Vogelhochzeit eingeladen. Aber nicht nur das. Der erste und der zweite Schuss eines jeden Vogelschießens wurde von den Gevollmächtigten für den Probst und die Priörin abgefeuert. Als dann 1865 Schleswig – Holstein preußische Provinz wurde, erloschen alle gegenseitigen Verpflichtungen zwischen dem Kloster und der Schützengilde und die Gildestatuten mussten der geänderten Rechtslage angepasst werden. Der folgende Auszug aus den revidierten Statuten vom 15. Juli 1869, die insgesamt 17§ umfassen, vermittelt uns einen Eindruck von dem Gildeleben vor dem I. Weltkrieg und mit zeitbedingten Einschränkungen darüber hinaus. §1 Jeder
Eingesessene Uetersens hat nach oben angezogenem Privilegio vom 23. Dezember
1748 §2 Der
Vorstand der Gilde besteht aus zwei Gevollmächtigten, welche ihr
Amt zwei Jahre verwalten. Von den jetzigen zwei Gevollmächtigten
geht der Ältere im Amte in dem gegenwärtigen Jahre nach beendigtem
Vogelschießen nach der am Abend des Schützenfestes §6 Der Beitrag eines jeden Gildemitgliedes ist jährlich zwei Thaler Preußisch Courant. Dieser Beitrag darf nie erhöhet werden, außer wenn außerordentliche Umstände dasselbe erfordern sollten, doch ist im Falle die ganze Gilde zusammen zu rufen und von dieser der desfallige Beschluss zu fassen. §10 Alle gemeinsamen Angaben, welche das Vogelschießen veranlasst, als für die Musik, für die Gewinne, für die Mahlzeit nach dem Vogelschießen mit Ausschluss für das Getränk, ferner das Schießen selbst, die Unterhaltung des Platzes und der Stange u.s.w. werden aus der Gildekasse bestritten. §12 Nach Ankunft des Königs in dem vorgedachten Gasthause werden von den Schützen die Nummern, nach deren Reihenfolge das Schießen stattfindet, ausgezogen. Sodann erfolgt der Auszug nach dem Schießplatz in üblicher Ordnung. §16 Der Königsgewinn sowie alle übrigen Gewinne bestehen aus Silberzeug, dessen spezielle Wahl den Gevollmächtigten überlassen bleibt. Dasjenige Mitglied, welches den Königsgewinn davonträgt, ist sofort, wenn es nicht auf dem Schießplatze anwesend ist, durch die Gevollmächtigten davon zu benachrichtigen.
Die Geschichte der Gilde zeigt, dass trotz der vielen Kriegswirren – sei es nach dem 30jährigen Krieg, den vielen Auseinandersetzungen zwischen Dänemark und Preußen oder den beiden Weltkriegen mit Inflationszeiten – das Bestehen der Gilde nie in Frage gestellt war. |
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Auch
nach 1945 gab es mehrere Vorkriegsmitglieder, die sich erstmalig 1949
zusammenfanden, um die Gilde wieder auf die Beine zu stellen. Dazu gehörten
auch Mitglieder des Uetersener Bürger – Schützenvereins
e.V. , der 1935 mit der Gilde zwangsvereinigt worden war. Dieser 1905
gegründete Verein stand in der Nachfolge der alten Veteranen –
Schützenvereine, deren Ursprünge sich in Uetersen, bis auf die
Erhebung Schleswig – Holsteins gegen die Dänische Krone 1848
zurückverfolgen lassen. Der Verein widmete sich besonders dem Scheibenschießen
und der Pflege des Schießsports. |
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Er
verfügte über eine große Schießanlage, auf dem Sedanplatz,
dem Gelände der heutigen Herder/ Goethestrasse, in der mit bis zu
300m langen Schießbahnen und einem angrenzenden Festplatz, auf dem
das jährliche Schützen – und Volksfest gefeiert wurde.
Unumstrittener Höhepunkt in seiner Vereinsgeschichte ist die Ausrichtung
des 19. Norddeutschen Bundesschießens 1928. |
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1949
wurde das erste Nachkriegs – Schützenfest in dem Garten eines
Restaurationsbetriebes, dem Tivoli, gefeiert. Geschossen wurde mit einer
Armbrust und mit Luftgewehren auf normale Zielscheiben. Gildekönig
wurde damals Heinrich Frese. Er löste den letzten Vorkriegskönig,
Detlev Fesefeldt, ab, der durch die Kriegsereignisse zwangsweise zehn
Jahre König gewesen war. Neue Mitglieder kamen hinzu. Das Vogelschießen
fand ab 1952 auf Testorfs Weide statt, da der alte Schützenplatz
nicht mehr zur Verfügung stand. Auch auf dem Fliegerhorst wurde einige
Male der König ausgeschossen. Auf Dauer wollte man sich aber mit
einem Provisorium nicht zufrieden geben, und die Pläne zum Erwerb
eines Platzes mit Schießständen nahmen immer mehr Formen an.
1958 war es dann soweit, der Platz an der Großen Twiete wurde gekauft,
Planungen mit Bauzeichnungen unter Berücksichtigung der erforderlichen
schießsportlichen Sicherheitsvorschriften wurden in kürzester
Zeit erstellt, und die erforderlichen Genehmigungen wurden eingeholt.
In einer einmaligen Gemeinschaftsarbeit und mit zusätzlichen Geldleistungen
über sogenannte Bausteine wurden schließlich eine Schießanlage
nach dem neuesten Stand der Technik und ein Schützenhalle gebaut. |
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Schon
im August 1959 konnte die Einweihung gefeiert werden. Zu der Zeit galt
die Anlage, auf dem etliche Jahre das Schützen – und Heimatfest
gefeiert wurde, als vorbildlich. So kam es sicherlich nicht von ungefähr,
dass die Gilde im Jahre 1964 vom Norddeutschen Schützenbund gebeten
wurde, das Norddeutsche Bundesschießen auszurichten. Der organisatorische
Aufwand zur Gestaltung dieses Festes war enorm. Doch die Gilde mit Vorstand,
verstärkt durch diverse Ausschüsse, bestand hier nach dem Bau des
Schützenplatzes ihre zweite große Herausforderung. Etwa 2500
Schützen aus ganz Schleswig – Holstein nahmen in den Junitagen
1964 am Umzug durch Uetersens geschmückte Innenstadt sowie am Schießen
auf dem Platz teil. Landesschützenkönig wurde der damalige Bürgermeister
Waldemar Dudda, der diese Würde vier Jahre lang tragen durfte. Obwohl der Schützenplatz mangels Nachfrage heute nicht mehr für Karussellveranstaltungen genutzt wird, läuft davon unabhängig der Schießbetrieb mit guter Beteiligung weiter. Nicht nur die Gilde an der Großen Twiete hält ihr wöchentliches Leistungsschießen ab, auch verschiedene Schießsportgruppen aus Uetersener Betrieben nutzen die ihnen hier gegebenen Gelegenheit zum Schießen. Jahre
später wurde die Schützenhalle renoviert und vergrößert,
und das wiederum durch Eigenarbeit unter Ausgabe der sogenannten Bausteine.
Die jetzige Größe erlaubt es sogar, dort kleine Feste zu feiern. Das
heutige Gildeleben verläuft in festen Bahnen, besonders was die Veranstaltungen
betrifft. Im Juni steigt dann das Schützenfest mit dem Vogelschießen und der Proklamation des neuen Königs beim abendlichen Gildeball. Im Herbst wird die Vogelhochzeit gefeiert, die vom König und seinen Rittern ausgerichtet wird. Das Ganze findet in festlichem Rahmen statt: Nach einem gemeinsamen Essen wird das Tanzbein geschwungen. Neben den Hauptveranstaltungen haben sich zwei weitere Ereignisse etabliert: Neben dem Grillabend nach den Sommerferien wie beim Adventschießen Anfang Dezember geht es bei der Gilde dann einmal so richtig familiär zu. Zurück noch einmal zu den erwähnten alten Regeln. Es ist erstaunlich wie viel davon - wenn auch oft in abgewandelter Form – heute noch Gültigkeit hat. Auch das enge Verhältnis zum Kloster ist geblieben. Der heutige Klosterprobst, Hubertus Graf von Luckner, ist – wie seine Vorgänger – immer noch Patron der Gilde. Er eröffnet das alljährliche Vogelschießen mit Abgabe des ersten Schusses auf den Vogel. Traditionspflege in gutem Sinne läuft wie ein roter Faden durch das gesamte Gildeleben. Tradition am Leben zu erhalten und weiter zu tragen ist keine Anmaßung, sondern eine Aufgabe eines jeden Gildebruders. |
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Tradition
ist Bewahrung des Feuers und nicht Anbetung der Asche Gustav Mahler (1860 - 1911) |
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