Die Geschichte

der Uetersener Schützengilde

von 1545 e.V.

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Wenn eine Vereinigung von Menschen auf einige
Jahrhunderte zurückblicken kann, bedeutet dieses heute
schon etwas Besonderes.

Es ist sicherlich nicht einfach, sich in die bei der Entstehungszeit  herrschenden Lebensverhältnisse hineinzuversetzen.
Was bewog die damaligen Bewohner des Fleckens Uetersen eine Schützengilde zu gründen?
Ging es um die Geselligkeit oder um die Lustbarkeit?

Wohl kaum.


In Schleswig – Holstein zwangen die Naturgewalten die Einwohner schon früh zu der Gründung von Brand und Schutzgilden.
So wurden im Herrschaftsbereich des adeligen Klosters Uetersen im 16. Jahrhundert unter anderem folgende
Gilden gegründet.:

1537 die Süderauer Dorfgilde,
1541 die Kremper Brand- und Schutzgilde,
1550 die Großbrandgilde in Herzhorn und
1572 die Seestermüher Brandgilde.

Die Mitglieder dieser Gilden standen nicht nur als Helfer
gegen Feuer und Unwetter zur Verfügung, sondern verstanden sich untereinander in der Gemeinschaft auch als Trutzgilden.

So kam es auch in dem Flecken Uetersen dazu, dass sich
um das Jahr 1545 die Eingesessenen zusammenfanden, um Schutz und Schützengilden zu gründen.
Leider gibt es kein Gründungsprotokoll aus dieser Zeit, und auch für die nächsten 200 Jahre stehen keine dokumentarischen Unterlagen zur Verfügung.
Dennoch lässt sich der Gründungszeitpunkt näher bestimmen.

Zu den wichtigsten Quellen zur Geschichte der Uetersener Vogelschützen gehört die 1826 entstandene Klosterchronik.
In ihr steht Folgendes zu unserem Thema:

„ Es gab in Uetersen in alten Zeiten mehrere Feuergilden. Jede derselben hatte ein jährliches Lust – Vogelschiessen und jeder dieser Schützenkönige hatte für einen Sommer freie Gräsung für eine Kuh und Freiheit von einigen klösterlichen Abgaben für ein Jahr.

Als aber bei der Einrichtung der königlichen Brandkasse alle anderen Feuergilden aufhörten, blieb nur eine zu Uetersen.
Dieser bewilligte nun die Priörin Anna Emmirentia Reventlow für ihren König freie Gräsung für zwei Kühe einen Sommer hindurch in der Koppel und die Freiheit von der alten Grundheuer (Grundsteuer) und vom Hofdienstgeld für ein Jahr........“

In den Berichten eines dänischen Dragonerhauptmanns von 1760 ist folgendes zu lesen:
„ Sie (die Bewohner Uetersens) sind vor einigen Jahren darüber (dem Vogelschiessen) von der Obrigkeit questioniert ( gemaßregelt).
Ja es ist ihnen sogar bey Strafe verboten worden. Allein die Interessenten waren nicht gewillt ihre Freyheit von undenklichen Jahren zu verlieren.
Sie baten allerhöchsten Ortes und erhielten ihre Freyheit nach dem Vogel zu schießen. Und sie behaupteten als männlich und aus solchen kleinen Umständen können wir dennoch immer sehen, dass auch in uns noch das alte kriegerische Blut der Odinen wallet.
Die hiesigen Einwohner laden die Schützen oder Liebhaber zu schießen, von der Marsch zu dieser Feierlichkeit ein und erwarten eben diese Freude von ihnen.“


Bei dem in diesen Bericht erwähnten „allerhöchsten Orts“ handelt es sich um den dänischen König Friedrich V , der am 23.Dezember unter Hinweis auf alte Gildebücher 1748, das Verbot aufhob. Gleichzeitig ordnete er aber auch an, dass sich die Teilnehmer an dem Vogelschießen, „sich aller Exzesse, insbesondere im Trinken, zu enthalten, auch schuldig sein sollen.“

Als die Gildebrüder 1921 beschlossen das Gründungsjahr dem Namen der Gilde anzufügen, kamen sie unter Bezugnahme auf die Statuten der ersten sogenannten fortdauernden Schützengilde aus dem Jahre 1847, zu folgender Schlussfolgerung:
„Aus diesen Statuten geht hervor, dass schon vor der Privilegienerteilung von 1748, also um 1545 oder schon früher die Uetersener Schützengilde gegründet sein muss.“
Tatsächlich wird in den Vorbemerkungen zu diesen Statuten von mehr als 200 Jahren gesprochen.

Über das damalige Vogelschießen berichtet der schon erwähnte Dragonerhauptmann folgendes:
„Der Vogel selber, den ich hier gesehen habe, ist noch sehr gothisch. Es ist ein Klotz stark mit Eisen beschlagen, welcher sechs Stücke Eisen, deren jedes wohl ein Pfund wiegt, statt des Kopfs, Schwanzes und der Flügel hat. Diese Stücke Eisen bestimmen die Gewinnste. Jeder Gewinnst ist ein silberner Löffel, einen species Ducaten werth, der Kopf liefert einen Löffel von acht Mark. Diese Löffel hängen an der Stange zur Pracht. Vier Löffel erhält der sogenannte König. König ist in diesem Jahr ein Schmidt Namens Soltan geworden. Die Schützen schießen, mit großen Musquedonners, legen sich auf die Erde und schießen, meiner Meinung nach, unbequem wie ein Hurone, ehe er das schießen von den Europäern lernet.“

Die Eingesessenen Uetersens hatten aber auch Pflichten gegenüber dem Kloster. In den „Versprechungen“ vom 1. September 1786 werden diese genannt. Sie mussten bei Feuersbrünsten und Überschwemmungen, die das Kloster betrafen, den Klosterinsassen mit allen Kräften und Gerät zur Seite stehen. Die alte Privilegien des Königs wurden bestätigt, wobei an die Stelle der freien Gräsung auch ein finanzieller Ausgleich, das Grasgeld, treten konnte.

Wie streng die klösterliche Obrigkeit die Vogelschützen kontrollierte, zeigt uns ein Schreiben vom 3. Juli 1810 an die Gevollmächtigten der damaligen Schützengesellschaft.

„Wenn seit einigen Jahren ausfällig bemerkt worden, dass Personen sich als Mitglieder der hiesigen Schützgesellschaft aufgezeichnet haben, welche weder zum Flecken Uetersen gehören, noch der Klösterlichen Gerichtsbarkeit unterworfen sind, solches aber nicht nur der Feudalion dieser Interessengemeinschaft ganz entgegen ist, wo wenn auch mancherlei Inconvernizien nach sich ziehet und daher fernerhin nicht gestattet werden kann. Als wird den p.L. Gevollmächtigten besagter Schützengesellschaft so, wie ihren jedesmaligen Nachfolgern in ihrem Amte, hierdurch aufgegeben dahin zu sorgen, dass zu dem jährlichen Vogelschießen niemand, der nicht durch Eigentum, oder sich der Gerechtigkeit des Fleckens Uetersen leibhaftig gemacht und in solcher Qualität mit den Seinigen dem Gerichtszwang der Klösterlichen Obrigkeit unterworfen ist, admittiert, noch in die Zahl der Interessenten aufgenommen werden; wie wir dem, damit gegenwärtigen Anordnung desto genauer Folge geleistet werde, die jedesmaligen Gevollmächtigten jährlich, Tags vor dem Vogelschießen, das Namensverzeichnis der subsoribirten Mitglieder bei der Klösterlichen Obrigkeit vorzuzeigen und deren Approbation derselben einzuholen haben.

Gegeben zu Uetersen, den 03. Juli 1810
Unterschrift und Siegel des Klosters Uetersen

Als Ehrenmitglieder der Schützengesellschaft wurden der Probst und die Priörin des Klosters zu dem, das Vogelschießen abschließenden Ball und dem im Herbst stattfindenden großen Fest des Schützkönigs, der Vogelhochzeit eingeladen. Aber nicht nur das. Der erste und der zweite Schuss eines jeden Vogelschießens wurde von den Gevollmächtigten für den Probst und die Priörin abgefeuert. Als dann 1865 Schleswig – Holstein preußische Provinz wurde, erloschen alle gegenseitigen Verpflichtungen zwischen dem Kloster und der Schützengilde und die Gildestatuten mussten der geänderten Rechtslage angepasst werden.

Der folgende Auszug aus den revidierten Statuten vom 15. Juli 1869, die insgesamt 17§ umfassen, vermittelt uns einen Eindruck von dem Gildeleben vor dem I. Weltkrieg und mit zeitbedingten Einschränkungen darüber hinaus.

§1

Jeder Eingesessene Uetersens hat nach oben angezogenem Privilegio vom 23. Dezember 1748
das Recht, als Mitglied in die Schützengilde einzutreten und besitzt als solcher eine Stimme zu allen Angelegenheiten der Gesellschaft.
Es können aber auch nach dem bisher bestandenem Gebrauche alle übrigen Einwohner Uetersens, insofern sie eigenen Herd repräsentieren, auch ohne Eingesessene zu sein, als Gildemitglieder aufgenommen werden, und haben, wenn auch nicht zur Bestimmung und etwaigen demnächstigen Abänderung dieser Statuten, doch zu allen auf die Abhaltung des Schießens selbstbezüglichen Angelegenheiten, so wie zu den etwaigen Bestimmungen den jedes Mal damit verknüpften Festlichkeiten, eine gleiche Stimme mit den übrigen Teilnehmern. Junge Leute aus dem Orte, die keinen Herd repräsentieren, so wie Auswärtige, können zwar ebenfalls als Mitglieder eintreten, doch bedarf es dazu noch der jedesmaligen Genehmigung des Vorstandes der Gilde, von dem weiter unten die Rede sein wird.

§2

Der Vorstand der Gilde besteht aus zwei Gevollmächtigten, welche ihr Amt zwei Jahre verwalten. Von den jetzigen zwei Gevollmächtigten geht der Ältere im Amte in dem gegenwärtigen Jahre nach beendigtem Vogelschießen nach der am Abend des Schützenfestes
stattgefundenen Erwählung eines Anderen ab, und so findet in jedem folgenden Jahre eine Neuwahl anstatt des abgehenden älteren Gevollmächtigten statt, und zwar wählen sämtliche Gildemitglieder den neuen Gevollmächtigten aus den Schützen in den Quartieren „Klosterhof und Lohe“, den Anderen in den Quartieren „Groß- und Kleiner Wulfhagen und Kleien Sande“; die Wahl erfolgt durch Stimmenmehrheit auf Zetteln. Der abgehende Gevollmächtigte kann wieder gewählt werden, jedoch steht ihm das Recht der Ablehnung zu, in welchem Falle derjenige erwählt wird, welcher nächst ihm die meisten Stimmen hat.

§6

Der Beitrag eines jeden Gildemitgliedes ist jährlich zwei Thaler Preußisch Courant. Dieser Beitrag darf nie erhöhet werden, außer wenn außerordentliche Umstände dasselbe erfordern sollten, doch ist im Falle die ganze Gilde zusammen zu rufen und von dieser der desfallige Beschluss zu fassen.

§10

Alle gemeinsamen Angaben, welche das Vogelschießen veranlasst, als für die Musik, für die Gewinne, für die Mahlzeit nach dem Vogelschießen mit Ausschluss für das Getränk, ferner das Schießen selbst, die Unterhaltung des Platzes und der Stange u.s.w. werden aus der Gildekasse bestritten.

§12

Nach Ankunft des Königs in dem vorgedachten Gasthause werden von den Schützen die Nummern, nach deren Reihenfolge das Schießen stattfindet, ausgezogen. Sodann erfolgt der Auszug nach dem Schießplatz in üblicher Ordnung.

§16

Der Königsgewinn sowie alle übrigen Gewinne bestehen aus Silberzeug, dessen spezielle Wahl den Gevollmächtigten überlassen bleibt. Dasjenige Mitglied, welches den Königsgewinn davonträgt, ist sofort, wenn es nicht auf dem Schießplatze anwesend ist, durch die Gevollmächtigten davon zu benachrichtigen.


Auch wenn in diesen Statuten die Vogelhochzeit keine Erwähnung mehr findet, bedeutet dieses nicht, dass man dieses traditionsreiche Fest nicht mehr feierte.

Die Geschichte der Gilde zeigt, dass trotz der vielen Kriegswirren – sei es nach dem 30jährigen Krieg, den vielen Auseinandersetzungen zwischen Dänemark und Preußen oder den beiden Weltkriegen mit Inflationszeiten – das Bestehen der Gilde nie in Frage gestellt war.

Auch nach 1945 gab es mehrere Vorkriegsmitglieder, die sich erstmalig 1949 zusammenfanden, um die Gilde wieder auf die Beine zu stellen. Dazu gehörten auch Mitglieder des Uetersener Bürger – Schützenvereins e.V. , der 1935 mit der Gilde zwangsvereinigt worden war. Dieser 1905 gegründete Verein stand in der Nachfolge der alten Veteranen – Schützenvereine, deren Ursprünge sich in Uetersen, bis auf die Erhebung Schleswig – Holsteins gegen die Dänische Krone 1848 zurückverfolgen lassen. Der Verein widmete sich besonders dem Scheibenschießen und der Pflege des Schießsports.
Er verfügte über eine große Schießanlage, auf dem Sedanplatz, dem Gelände der heutigen Herder/ Goethestrasse, in der mit bis zu 300m langen Schießbahnen und einem angrenzenden Festplatz, auf dem das jährliche Schützen – und Volksfest gefeiert wurde. Unumstrittener Höhepunkt in seiner Vereinsgeschichte ist die Ausrichtung des 19. Norddeutschen Bundesschießens 1928.
1949 wurde das erste Nachkriegs – Schützenfest in dem Garten eines Restaurationsbetriebes, dem Tivoli, gefeiert. Geschossen wurde mit einer Armbrust und mit Luftgewehren auf normale Zielscheiben. Gildekönig wurde damals Heinrich Frese. Er löste den letzten Vorkriegskönig, Detlev Fesefeldt, ab, der durch die Kriegsereignisse zwangsweise zehn Jahre König gewesen war. Neue Mitglieder kamen hinzu. Das Vogelschießen fand ab 1952 auf Testorfs Weide statt, da der alte Schützenplatz nicht mehr zur Verfügung stand. Auch auf dem Fliegerhorst wurde einige Male der König ausgeschossen. Auf Dauer wollte man sich aber mit einem Provisorium nicht zufrieden geben, und die Pläne zum Erwerb eines Platzes mit Schießständen nahmen immer mehr Formen an. 1958 war es dann soweit, der Platz an der Großen Twiete wurde gekauft, Planungen mit Bauzeichnungen unter Berücksichtigung der erforderlichen schießsportlichen Sicherheitsvorschriften wurden in kürzester Zeit erstellt, und die erforderlichen Genehmigungen wurden eingeholt. In einer einmaligen Gemeinschaftsarbeit und mit zusätzlichen Geldleistungen über sogenannte Bausteine wurden schließlich eine Schießanlage nach dem neuesten Stand der Technik und ein Schützenhalle gebaut.

Schon im August 1959 konnte die Einweihung gefeiert werden. Zu der Zeit galt die Anlage, auf dem etliche Jahre das Schützen – und Heimatfest gefeiert wurde, als vorbildlich. So kam es sicherlich nicht von ungefähr, dass die Gilde im Jahre 1964 vom Norddeutschen Schützenbund gebeten wurde, das Norddeutsche Bundesschießen auszurichten. Der organisatorische Aufwand zur Gestaltung dieses Festes war enorm. Doch die Gilde mit Vorstand, verstärkt durch diverse Ausschüsse, bestand hier nach dem Bau des Schützenplatzes ihre zweite große Herausforderung. Etwa 2500 Schützen aus ganz Schleswig – Holstein nahmen in den Junitagen 1964 am Umzug durch Uetersens geschmückte Innenstadt sowie am Schießen auf dem Platz teil. Landesschützenkönig wurde der damalige Bürgermeister Waldemar Dudda, der diese Würde vier Jahre lang tragen durfte.
Die Gilde feierte ihre Schützenfeste - jeweils vom Freitag Abend bis zur Königsproklamation am Montag - weiterhin auf dem gildeeigenen Platz bis in die 70er Jahre hinein.
Ein weiteres besonderes Ereignis im Gildeleben hatte bereits eine Woche vor dem Norddeutschen Bundesschießen am 12. Juni 1964 stattgefunden – die Fahnenweihe mit dem Großen Zapfenstreich.
Etliche tausend Zuschauer bildeten bei dieser feierlichen Veranstaltung im durch Fackeln erleuchteten Rosarium eine fantastische und eindrucksvolle Kulisse.

Obwohl der Schützenplatz mangels Nachfrage heute nicht mehr für Karussellveranstaltungen genutzt wird, läuft davon unabhängig der Schießbetrieb mit guter Beteiligung weiter. Nicht nur die Gilde an der Großen Twiete hält ihr wöchentliches Leistungsschießen ab, auch verschiedene Schießsportgruppen aus Uetersener Betrieben nutzen die ihnen hier gegebenen Gelegenheit zum Schießen.

Jahre später wurde die Schützenhalle renoviert und vergrößert, und das wiederum durch Eigenarbeit unter Ausgabe der sogenannten Bausteine. Die jetzige Größe erlaubt es sogar, dort kleine Feste zu feiern.
1967 wurde der Gilde von dem Ministerpräsidenten die Gildekette Schleswig/Holsteins überreicht. Diese Ehrung erfolgte in Anerkennung und Würdigung allzeit bewährten Bürgersinns, der Wahrung von Sitte und Brauchtum des deutschen Volkes und unserer Heimat und des Dienstes an der Gemeinschaft, wie es in der entsprechenden Urkunde heißt.
1985 folgte die von dem Bundespräsidenten gestiftete Sportsplakette für langjähriges Wirken um die Pflege und Entwicklung des Breitensports. Das Ehrenband des Ministerpräsidenten erhielt die Gilde 1990 wegen ihrer Aktivitäten im Breitensport sowie der Bewahrung guten Schützenbrauchtums.

Das heutige Gildeleben verläuft in festen Bahnen, besonders was die Veranstaltungen betrifft.
Zu Jahresbeginn findet ein Grünkohlessen mit Gästen statt – eine Veranstaltung, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Im April folgt die Generalversammlung mit Wahlen, Ehrungen und der Aufnahme neuer Mitglieder. Schon lange kommt an diesem Abend eine norddeutsche Spezialität auf den Tisch: MATJES

Im Juni steigt dann das Schützenfest mit dem Vogelschießen und der Proklamation des neuen Königs beim abendlichen Gildeball. Im Herbst wird die Vogelhochzeit gefeiert, die vom König und seinen Rittern ausgerichtet wird. Das Ganze findet in festlichem Rahmen statt: Nach einem gemeinsamen Essen wird das Tanzbein geschwungen. Neben den Hauptveranstaltungen haben sich zwei weitere Ereignisse etabliert:

Neben dem Grillabend nach den Sommerferien wie beim Adventschießen Anfang Dezember geht es bei der Gilde dann einmal so richtig familiär zu. Zurück noch einmal zu den erwähnten alten Regeln. Es ist erstaunlich wie viel davon - wenn auch oft in abgewandelter Form – heute noch Gültigkeit hat. Auch das enge Verhältnis zum Kloster ist geblieben. Der heutige Klosterprobst, Hubertus Graf von Luckner, ist – wie seine Vorgänger – immer noch Patron der Gilde. Er eröffnet das alljährliche Vogelschießen mit Abgabe des ersten Schusses auf den Vogel.

Traditionspflege in gutem Sinne läuft wie ein roter Faden durch das gesamte Gildeleben. Tradition am Leben zu erhalten und weiter zu tragen ist keine Anmaßung, sondern eine Aufgabe eines jeden Gildebruders.

 
Tradition ist Bewahrung des Feuers
und nicht Anbetung der Asche

Gustav Mahler (1860 - 1911)